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2G-Regel in Innenräumen

N E W S

2G-Regel für Zutritt zu sowie Teilnahme an Angeboten in Innenräume



25.11.2021

Der Turnverein 1906 Goßfelden informiert:

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation und auf Basis neuer Verordnungen des Landes Hessen, gilt neben den bisherigen Regelungen und Hygienemaßnahmen nunmehr die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Dies bezieht sich auf den Zutritt zu und die Nutzung von Innenräumen der Sportstätten (also z.B. Lahnfelshalle und Bewegungsraum). Zutritt erhält nur, sowie an Sportangeboten in Innenräumen darf nur teilnehmen, wer vollständig geimpft oder genesen ist und dies entsprechend nachweist.
Für Kinder und Jugendliche gilt nach wie vor der Negativnachweis über das entsprechende Testheft, das in der Schule genutzt wird, als Zugangsberechtigung. Kinder unter 6 Jahre bzw. bis zur Einschulung brauchen keinen Negativnachweis.
Insbesondere die Eltern bitten wir zu beachten: Beim Bringen und Abholen sollten Eltern vor den Sportstätten warten, um den Zeitaufwand der Überprüfung möglichst gering zu halten und die Anzahl der Personen in den engen Fluren und Umkleidekabinen zu minimieren. Falls Kinder (ab 6 bzw. Einschulung) allein zur Übungsstunde kommen oder nur kurz abgesetzt werden und keinen entsprechenden Nachweis dabeihaben, können sie leider nicht an den Übungsstunden teilnehmen und müssen vor der Halle / dem Bewegungsraum auf ihre Abholung warten oder allein nach Hause gehen.

Der TV 1906 Goßfelden im Internet: www.tv06-gossfelden.de


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